Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Georgsmarienhütte Holding GmbH; Kind & Co. Edelstahlwerk, GmbH & Co. KG (Deutschland) - BWB/Z-6688 | Bundeswettbewerbsbehörde

Georgsmarienhütte Holding GmbH; Kind & Co. Edelstahlwerk, GmbH & Co. KG (Deutschland)

BWB/Z-6688

19.08.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.08.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Georgsmarienhütte Holding GmbH (Deutschland) beabsichtigt alle Anteile an Kind & Co Edelstahlwerk, GmbH & Co. KG (Deutschland) zu erwerben."  
Die Transaktion betrifft den Stahlsektor.  
Betroffener Wirtschaftszweig:

Die NACE und ÖNACE Codes werden wie folgt präzisiert:

  • NACE Code C 24.10 bzw. ÖNACE Code C 24.10-0 (Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen) sowie
  • NACE Code C 25.50 bzw. ÖNACE Code C 25.50-0 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen)

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.09.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2024 weggefallen.

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