Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
"Print"-Zeitungsverlag Ges.m.b.H; Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H.
BWB/Z-893
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
S - ARTS, SPORTS AND RECREATION
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.02.2009.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Due to the commitments of the notifying party on 11/02/2009, a request was not necessary.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2009 weggefallen.