Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

PwC Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; PwC Austria Holding GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - BWB/Z-1380 | Bundeswettbewerbsbehörde

PwC Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; PwC Austria Holding GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

BWB/Z-1380

18.02.2011

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.03.2011.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.03.2011 weggefallen.

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