Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Lufthansa Technik AG; MTU Aero Engines AG
BWB/Z-3530
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.06.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Lufthansa Technik AG (Hamburg, Germany) and MTU Aero Engines AG (Munich, Germany) intend the formation of a joint-venture, to which both founding partners contribute their existing business segment concerning maintenance, repair and overhaul of certain types of engines for civil aviation of their undertakings. The jointl-venture will provide services only to the two founding partners, each of which will hold 50% of the shares in and exercise joint-control over the joint-venture.
H - TRANSPORTATION AND STORAGE
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2017 weggefallen.