Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
PricewaterhouseCoopers Europe SE Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Price-waterhouseCoopers Holding GmbH; PwC Strategy& (Deutschland) GmbH; PwC Strategy& (Austria) GmbH
BWB/Z-3930
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
K - TELECOMMUNICATION, COMPUTER PROGRAMMING, CONSULTING, COMPUTING INFRASTRUCTURE AND OTHER INFORMATION SERVICE ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.06.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.06.2018 weggefallen.