Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Qatar Holding LLC; AIT Parent LP; AIT GP, LLC
BWB/Z-5875
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirect acquisition of a non-controlling participation of approximately 27% in respectively AIT Parent LP and AIT GP, LLC, both Plano, Texas, USA by Qatar Holding LLC, Doha, Qatar.
Affected industry: Automation, factory integration and tooling solutions. Manufacture of other machinery for other specific industries not otherwise specified.”
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2022 weggefallen.