Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
InfraSoft Datenservice Gesellschaft m.b.H.; PROGRAMMIERFABRIK GmbH
BWB/Z-6016
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.07.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Acquisition of 90% of the shares in InfraSoft Datenservice Gesellschaft m.b.H. by PROGRAMMIERFABRIK GmbH. As a result of the acquisition, PROGRAMMIERFABRIK GmbH will have sole control over InfraSoft Datenservice Gesellschaft m.b.H.
J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2022 weggefallen.