Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH; Wohlfart Beteiligungs GmbH
BWB/Z-6062
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft (Linz/Austria), BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (Munich/Germany) and Wohlfahrt Beteiligungs GmbH (Weiden in der Oberpfalz/Germany) intend to acquire 43%, 25% and 25%, respectively, of the shares in and joint control over Pichler & Strobl GmbH (Anthering/Austria)
The contemplated transaction concerns contract manufacturing of individual high-precision parts made of high-quality metals and platics.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.09.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2022 weggefallen.