Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

sotus 857 GmbH; Cloudflight GmbH - BWB/Z-6138 | Bundeswettbewerbsbehörde

sotus 857 GmbH; Cloudflight GmbH

BWB/Z-6138

28.11.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.11.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

sotus 857. GmbH intends to acquire all shares in and sole control over Cloudflight GmbH, both Germany.
Economic sector: Other information technology and computer service activities.

J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.12.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.12.2022 weggefallen.

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