Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Amsterdam Investment II; Onewoom GmbH
BWB/Z-6167
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.12.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The proposed concentration will lead to a change from joint control to indirect sole control over onewoom GmbH (Klosterneuburg/ Austria) by Bregal Unternehmerkapital II L.P., Bregal Unternehmerkapital II Feeder L.P. (both Channel Islands) and Bregal Unternehmerkapital II-A SCSp (Grand Duchy of Luxembourg).The intended concentration concerns the manufacture and distribution of bicycles.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.01.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2023 weggefallen.