Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Autohaus Beteiligungs GmbH; Simscha GmbH
BWB/Z-3672
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.10.2017 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Autohaus Beteiligungs GmbH, FN 146099b, beabsichtigt, den Kfz-Händler und Kfz-Werkstättenbetreiber Simscha GmbH, FN 237648h, Ortliebgasse 27, 1170 Wien zu übernehmen. Die Autohaus Beteiligungs GmbH ist Teil des Denzel-Konzerns unter dem Dach der Wolfgang Denzel Holding Aktiengesellschaft, Wien, FN 117693d. Geschäftszweig des Denzel-Konzerns - neben anderen - und der Simscha GmbH ist der Kfz-Handel und der Betrieb von Kfz-Werkstätten (ONACE 2008: G 45).Geplant ist der käufliche Erwerb von 100% der Geschäftsanteile der Simscha GmbH.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.11.2017.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2017 weggefallen.