Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GVC Holdings PLC; Ladbrokes Coral Group PLC
BWB/Z-3814
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die GVC Holdings PLC (Douglas, lsle of Man) beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Anteile an der Ladbrokes Coral Group PLC (London, Vereinigtes Königreich) im Wege eines gerichtlich zu genehmigenden Vergleichsverfahrens (Scheme of Arrangement). Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den Glücksspielsektor.
R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.03.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.03.2018 weggefallen.