Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
INTERSEROH DIENSTLEISTUNGS GmbH; Saubermacher Dienstleistungs AG
BWB/Z-3962
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die INTERSEROH DIENSTLEISTUNGS GmbH (Köln, Deutschland) und die Saubermacher Dienstleistungs AG (Feldkirchen, Österreich) beabsichtigten die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entsorgungswirtschaft.
E - WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.07.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.07.2018 weggefallen.