Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Dürr Inc.; Babcock & Wilcox MEGTEC Holdings, Inc.; Babcock & Wilcox MEGTEC, LLC; Babcock & Wilcox Universal, Inc.
BWB/Z-3969
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100% der Anteile an sowie alleiniger Kontrolle über Babcock & Wilcox MEGTEC Holdings, Inc., Babcock & Wilcox MEGTEC, LLC, und Babcock & Wilcox Universal, Inc. durch Dürr Inc. (alle Vereinigte Staaten). Das Zusammenschschlussvorhaben betrifft den Bereich Luftreinhaltungsprodukte.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.07.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.07.2018 weggefallen.