Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HANNOVER Finanz-Gruppe; Erste Tinten Holding GmbH
BWB/Z-3993
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitz in Hannover, Deutschland, beabsichtigen, ihre Beteiligung an der Erste Tinten Holding GmbH mit dem Sitz in Unterhaching, Deutschland, von rund 40% auf 63% aufzustocken. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Druckerverbrauchsmaterialien.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2018 weggefallen.