Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Shenzhen H&T Intelligent Control International Co., Ltd.; NPE S.r.l.
BWB/Z-4035
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Shenzhen H&T Intelligent Control International Co., Ltd. (Hong Kong) beabsichtigt, rund 55% der Anteile an und somit gemeinsame Kontrolle über NPE S.r.l. (Italien) von De' Longhi Appliances S.r.l. (Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Leiterplattenbaugruppen (printed circuit board assemblies "PCBA'').
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.08.2018 weggefallen.