Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQT Fund Management S.à.r.l.; SUSE Linux GmbH; mertus 435. GmbH; SUSE LLC
BWB/Z-4042
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EQT VIII, ein EQT Investmentfonds, der von EQT Fund Management S.à.r.l. (Luxemburg, Luxemburg) gemanagt wird, beabsichtigt, mittelbar 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über SUSE Linux GmbH (Nürnberg, Deutschland), mertus 435. GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland), welche in SUSE International Holdings GmbH umbenannt werden wird, und SUSE LLC (Boston, USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Betriebssysteme für Server und andere Infrastruktursoftware (Informationstechnologie).
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2018 weggefallen.