Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
De'Longhi Industrial S.A.; La Marzocco International L.L.C.
BWB/Z-4078
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die De'Longhi Industrial S.A. beabsichtigt den indirekten (durch eine neu zu gründende US Gesellschaft) oder direkten Ankauf eines Minderheitsanteils an der La Marzocco International L.L.C.. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Vermarktung von Kaffeemaschinen zum gewerblichen und privaten Gebrauch.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.09.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.09.2018 weggefallen.