Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Grupa Azoty S.A.; Goat TopCo GmbH
BWB/Z-4095
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Grupa Azoty S.A. (Polen) beabsichtigt den Erwerb von alleiniger Kontrolle an der COMPO EXPERT Gruppe durch den Erwerb von 100% der Anteile an der Goat TopCo GmbH (Deutschland). Die geplante Transaktion betrifft Märkte für Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Rasensaat und Netzmittel.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.10.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.10.2018 weggefallen.