Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Novares Group SAS; APAG Holding AG
BWB/Z-4100
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 20% der Anteile an und gemeinsamer Kontrolle über APAG Holding AG (Pfäffikon, Schweiz) durch Novares Group SAS (Clamart, Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft elektronische Komponenten für die Automobilindustrie.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.10.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.10.2018 weggefallen.