Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Temasek Holdings Private Limited; Stamford Devices Ltd
BWB/Z-4105
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.09.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Temasek Holdings Private Limited (Singapur) beabsichtigt, indirekt 30% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über Stamford Devices Ltd (Irland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft sonstige Medizinprodukte und Arzneimittelabgabe.
C - HERSTELLUNG VON WAREN N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.10.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.10.2018 weggefallen.