Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Robert Bosch GmbH; EM-motive GmbH
BWB/Z-4298
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb der restlichen 50% der Anteile an EM-motive GmbH, Hildesheim Deutschland, und damit alleiniger Kontrolle über EM-motive GmbH, Hildesheim, Deutschland durch Robert Bosch GmbH, Gerlingen-Schillerhöhe, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Elektromobilität.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.03.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.03.2019 weggefallen.