Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
The Carlyle Group, L.P.; The NORDAM Group LLC
BWB/Z-4333
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 45% der Anteile an und gemeinsamer Kontrolle über The NORDAM Group LLC (Tulsa/USA) und ihren Tochtergesellschaften durch The Carlyle Group, L.P. (Washington DC/USA). Das geplante Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Flugzeugkomponenten sowie die Reparatur und Wartung von Flugzeugkomponenten (Luftfahrt).
H - VERKEHR UND LAGEREI N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.04.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.03.2019 weggefallen.