Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TRATON SE; Hino Motors, Ltd.
BWB/Z-4350
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TRATON SE (München, Deutschland) und Hino Motors, Ltd. (Tokyo, Japan) beabsichtigen die Gründung eines Einkaufs-Gemeinschaftsunternehmens zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Nutzfahrzeug-Komponenten, indem TRATON SE 51% und Hino Motors, Ltd. 49% der Anteile an einer zu diesem Zweck gegründeten Gesellschaft erwerben. Das Einkaufs-Gemeinschaftsunternehmen soll von TRATON SE und Hino Motors, Ltd. gemeinsam kontrolliert werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Nutzfahrzeugen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.04.2019 weggefallen.