Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Canada Pension Plan Investment Board; Enbridge Inc.
BWB/Z-4376
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Canada Pension Plan Investment Board (Ontario, Kanada) und Enbridge Inc. (Calgary, Kanada). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Offshore Windparks.
D - ENERGIEVERSORGUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.05.2019 weggefallen.