Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Constantia Unternehmensbeteiligungen GmbH; philoro Holding GmbH
BWB/Z-4380
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 40% der Anteile an der philoro Holding GmbH mit dem Sitz in Wien (FN 472192a) durch die Constantia Unternehmensbeteiligungen GmbH mit dem Sitz in Wien (FN 510305z). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Edelmetallen und Wertmünzen aller Art.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.05.2019 weggefallen.