Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Eurazeo SE; Helmet Invest S.p.A.
BWB/Z-4384
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Geplanter indirekter Erwerb von 100% der Anteile und alleiniger Kontrolle an Helmet Invest S.p.A. (Italien) durch Eurazeo SE (Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Motorradschutzausrüstung.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.05.2019 weggefallen.