Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CEWE Stiftung & Co KGаA; WhiteWall Media GmbH
BWB/Z-4411
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CEWE Stiftung & Co KGаA (Oldenburg/Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Anteile an der WhiteWall Media GmbH (Frechen /Deutschland) zu erwerben. Zum Zeitpunkt des Closing werden sämtliche Wirtschaftsgüter auf die WhiteWall Media GmbH übertragen sein, die derzeit den Geschäftsbereich WhiteWall bilden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Fotoprodukte, insbesondere Wandbilder im Premiumsegment.
M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.05.2019 weggefallen.