Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
General Electric Company; Baker Hughes, a GE company, LLC
BWB/Z-4417
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
General Electric Company (Boston, USA) und Baker Hughes, a GE company, LLC headquartered in Texas (USA) beabsichtigen, ein Joint Venture für die Lieferung, den Service und die Entwicklung von aerodynamischen Gasturbinenantrieben zu gründen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft aero-derivative Gasturbinenmotoren.
D - ENERGIEVERSORGUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2019 weggefallen.