Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Land Kärnten; Carinthian Tech Research AG
BWB/Z-4440
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Übertragung sämtlicher Anteile an der Carinthian Tech Research AG (CTR) an das Land Kärnten. Einbringung sämtlicher Anteile an der CTR in die Silicon Austria Labs GmbH (SAL) sowie Verschmelzung der CTR auf die SAL. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Forschung im Bereich elektronikbasierter Systeme.
M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.06.2019 weggefallen.