Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Haberkorn Holding AG; Mühlberger GmbH; MLS Safety GmbH
BWB/Z-4470
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile an der und alleiniger Kontrolle über die Mühlberger GmbH sowie mittelbar an der MLS Safety GmbH (beide Deutschland) durch die Haberkorn Holding AG, Wien. Der Erwerb erfolgt in zwei Tranchen: Zunächst Erwerb von 50 % und gemeinsamer Kontrolle und anschließend Erwerb der verbleibenden 50 % und somit alleiniger Kontrolle. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Lieferung von technischen Teilen für Instandhaltung sowie Originalzubehör für Industrie und Produktion (sog."technischer Handel').
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.07.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 16.07.2019 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.