Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
H.I.G. Europe Capital Partners II, L.P.; Covestro Gruppe
BWB/Z-4484
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Orion AcquiCo DE GmbH, Orion AcquiCo NL B.V., Orion AcquiCo DK ApS, Listra Investments S.L.U. und Elafonissi S.r.l., alle mittelbar von H.I.G. Europe Capital Partners II, L.P. kontrolliert, beabsichtigen die alleinige Kontrolle über das PUR Systemhaus-Geschäft von dessen bisherigen Anteilseignern, der Covestro Deutschland AG, der Covestro S.L und der Covestro S.r.l., zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Polyurethan Systemhäuser.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2019 weggefallen.