Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Raiffeisenverband Salzburg eGen; Alpendorf Bergbahnen AG
BWB/Z-4492
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb beherrschenden Einflusses über die Alpendorf Bergbahnen Aktiengesellschaft (5600 St. Johann im Pongau) durch den Raiffeisenverband Salzburg eGen (5020 Salzburg). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Freizeitwirtschaft.
R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2019 weggefallen.