Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SCUR-Alpha 1092 GmbH; Schleich Holding GmbH
BWB/Z-4506
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SCUR-Alpha 1092 GmbH, ein von Investmentfonds, die von Partners Group AG oder ihren Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden, kontrolliertes
Investmentvehikel, beabsichtigt sämtliche Anteile an der Schleich Holding GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Spielwaren.
C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.08.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.08.2019 weggefallen.