Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KKR & Co. Inc.; UNE 388 Equity Management GmbH; DRAPA Holdings Germany GmbH
BWB/Z-4572
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KKR & Co. Inc., USA, beabsichtigt, indirekt über UNE 388 Equity Management GmbH, Deutschland, eine Mehrheitsbeteiligung an und die alleinige Kontrolle über DRAPA Holdings Germany GmbH, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Transaktionsverarbeitungsmarkt (acquiring processing).
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.09.2019 weggefallen.