Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Amgen Inc.; Celgene Corporation
BWB/Z-4585
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.09.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Amgen Inc. (Thousand Oaks, Kalifornien, USA) beabsichtigt, alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Produkt Otezla, welches bislang im Eigentum von Celgene Corporation (Summit, New ,Jersey, USA) steht und von dieser vermarktet wird, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Medikamente für die Behandlung von mittelschwerer bis schwerer Psoriasis und Psoriasis Arthritis.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2019 weggefallen.