Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Robert Bosch GmbH; MAGURA Bike Parts GmbH & Co. KG; MAGURA GmbH
BWB/Z-4615
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Robert Bosch GmbH, Deutschland, beabsichtigt den Erwerb von 50% der Kommanditanteile an der MAGURA Bike Parts GmbH & Co. KG, Deutschland, sowie den Erwerb von 50% der Geschäftsanteile an der MAGURA GmbH, Deutschland, der Komрlementär-GmbH der MAGURA Bike Parts GmbH & Co. KG, von der Gustav Magenwirth GmbH & Co. KG. Das geplante Vorhaben betrifft Fahrradzubehör.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.10.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2019 weggefallen.