Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Nordic Capital Fund IX; INTF Holding 7 Oy; iLOQ Oy; Hailuoto Development Qy
BWB/Z-4649
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
INTF Holding 7 Oy (Helsinki, Finnland), ein Investmentvehikel, das indirekt vom Nordic Capital Fund IX (St. Helier, Jersey) allein kontrolliert wird, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über iLOQ Oy und Hailuoto Development Qy (beide Oulu, Finnland) zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Schließanlagen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.11.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.11.2019 weggefallen.