Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HexagonAB; Volume Graphics GmbH
BWB/Z-4698
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.11.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
HexagonAB (Stockholm/Schweden) beabsichtigt, alle Anteile an Volume Graphics GmbH (Heidelberg/Deutschland) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwarelösungen für die Analyse und Visualisierung von 3D-Daten.
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2019 weggefallen.