Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Rudolf Brenner Holding GmbH; Brückler Verwaltungs GmbH; philoro Holding GmbH - BWB/Z-6465 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; Rudolf Brenner Holding GmbH; Brückler Verwaltungs GmbH; philoro Holding GmbH

BWB/Z-6465

02.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.12.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb 55 % der Anteile an der philoro Holding GmbH durch die Kultas Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, an der im Wesentlichen die Brückler Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wien, Österreich (28,33 %) und die Rudolf Brenner Holding GmbH mit Sitz in Wien, Österreich (54,22 %) beteiligt sein werden.

Die Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Linz, Österreich wird 10,9 % an der Kultas Beteiligungs GmbH halten und über bestimmte Mitbestimmungsrechte (auch hinsichtlich der philoro Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften) verfügen.  

Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen; Großhandel mit NE-Metallen und Halbzeug.

C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.01.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.01.2024 weggefallen.

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