Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Sonepar Österreich GmbH; EDLER SYSTEMS Kabeltechnik HandelsgmbH
BWB/Z-6468
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Sonepar Österreich GmbH, Wien, beabsichtigt, sämtliche Anteile an der EDLER SYSTEMS Kabeltechnik HandelsgmbH, St. Marien, Österreich, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten; Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.01.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.02.2024 weggefallen.