Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Alcentra Limited; Partners Group; Unzer Gruppe - BWB/Z-6470 | Bundeswettbewerbsbehörde

Alcentra Limited; Partners Group; Unzer Gruppe

BWB/Z-6470

05.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung von jeweils mehr als 25 % an der Unzer Group GmbH, Deutschland, durch Fonds, die von Alcentra Limited, Vereinigtes Königreich, bzw Partners Group Holding AG, Schweiz, verwaltet und/oder beraten werden.

Betroffener Geschäftszweig: Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.02.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.02.2024 weggefallen.

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