Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Noerpel-Gruppe; Johann Weiss Gruppe - BWB/Z-6471 | Bundeswettbewerbsbehörde

Noerpel-Gruppe; Johann Weiss Gruppe

BWB/Z-6471

09.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Noerpel Nautilus GmbH, Deutschland, beabsichtigt 70 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über Johann Weiss GmbH, Österreich, und alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über, Johann Weiss Transport GmbH, Österreich, zu erwerben.
Industrie: Verkehr und Lagerei, Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte.

H - VERKEHR UND LAGEREI

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.02.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.02.2024 weggefallen.

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