Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Pro Mach Inc.; Zanichelli Meccanica S.p.A.
BWB/Z-6478
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Pro Mach Inc., Vereinigte Staaten von Amerika, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Zanichelli Meccanica S.p.A., Italien, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Abfüllmaschinen und damit verbundene Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.02.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.02.2024 weggefallen.