Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Prax Group Holdings Limited; PCK Raffinerie GmbH; Rosneft Deutschland GmbH; Eni Deutschland GmbH - BWB/Z-6486 | Bundeswettbewerbsbehörde

Prax Group Holdings Limited; PCK Raffinerie GmbH; Rosneft Deutschland GmbH; Eni Deutschland GmbH

BWB/Z-6486

23.01.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Prax Group Holdings Limited (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, 37,5% der Geschäftsanteile an und gemeinsame Kontrolle über die PCK Raffinerie GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Raffination von Rohöl und die damit verbundenen nachgelagerten Märkte.
Betroffener Wirtschaftszweig: Gewinnung von Erdöl und Erdgas.

B - BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2024 weggefallen.

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