Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ArcelorMittal Downstream Solutions Holding s.à r.l.; Italpannelli Ibérica S.A.
BWB/Z-6487
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ArcelorMittal Downstream Solutions Holding s.à r.l. (Luxemburg) beabsichtigt, jeweils eine 100%ige Kapitalbeteiligung an Italpannelli S.r.l. (Italien) und an Italpannelli Ibérica S.A. (Spanien) zu erwerben.
Die Zielunternehmen sind in der Herstellung und im Vertrieb von Sandwich-Paneelen tätig.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft folgende Branche: Herstellung von Metallerzeugnissen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2024 weggefallen.