Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Quattro Beteiligungs GmbH; Asamer Baustoffe Holding GmbH
BWB/Z-6490
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb des Betriebes der ABAG AG samt 100% der Anteile und somit alleinige Kontrolle über die Asamer Baustoffe Holding GmbH durch die noch zu gründende NEWCO ABH und damit mittelbar durch die Quattro Beteiligungs GmbH.
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Zement: Herstellung von Zement; Herstellung von Erzeugnissen aus Beton; Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau
Herstellung und Gewinnung von Beton; Herstellung von Frischbeton (Transportbeton); Gewinnung von Kies, Schotter und Sand; Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.02.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.02.2024 weggefallen.