Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Goldman Sachs Group, Inc.; Barley (No. 1) Limited Partnership; Barentz Holding BV
BWB/Z-6494
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.01.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Goldman Sachs Group, Inc. (USA) beabsichtigt den Erwerb von nicht kontrollierenden Kommanditanteilen von mindestens 25% an zwei Kommanditgesellschaften (Großbritannien), die indirekt die Mehrheit der Anteile an Barentz Holding BV (Niederlande) halten werden.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.02.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2024 weggefallen.