Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PORR AG; PANNONIA Kiesgewinnung GmbH - BWB/Z-6502 | Bundeswettbewerbsbehörde

PORR AG; PANNONIA Kiesgewinnung GmbH

BWB/Z-6502

05.02.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PORR AG, Wien, plant, indirekt über ihre Tochtergesellschaften PORR Bauindustrie  GmbH sowie PORR Umwelttechnik GmbH, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle  über PANNONIA Kiesgewinnung GmbH, Gerasdorf, zu erwerben.  
Betroffener Geschäftszweig: Gewinnung von Kies; Erdbauarbeiten; Sammlung und  Entsorgung von baustellennahen Abfällen; Betrieb von Deponien.

B - BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN E - WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN, F - BAU

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2024.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hatte am 29.02.2024 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängerte sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endete die Frist am 15.03.2024.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2024 weggefallen.

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