Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH; MULTIVAC Produktionsbeteiligungen GmbH; BayWa Venture GmbH
BWB/Z-6509
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.02.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Bindewald und Gutting Verwaltungs-GmbH und die MULTIVAC Produktionsbeteiligungen GmbH, beide mit Sitz in Deutschland, beabsichtigen den Erwerb von jeweils 24,5 % der Geschäftsanteile an der BayWa Venture GmbH, Deutschland. Die Verkäuferin In&Out Ventures GmbH, Deutschland, wird einen Anteil von 51 % behalten. Die Erwerber und die Verkäuferin werden die BayWa Venture GmbH (zukünftig firmierend unter AgriFoodTech Venture GmbH) künftig gemeinsam kontrollieren. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Investments in Start-Up-Unternehmen im Agrar- und Ernährungssektor.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2024.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2024 weggefallen.